Jahresausdruck für Krankenkassen/Finanzamt

Wenn Sie sich einen Teil Ihrer Zuzahlungen von der Krankenkasse erstatten lassen oder Kosten beim Finanzamt geltend machen möchten, bekommen Sie als Kunde von uns am Jahresende eine Sammelquittung. Sie enthält die komplette Jahresaufstellung Ihrer Zuzahlungen, Rezeptgebühren und Barkäufe.

So können Sie unter Umständen bares Geld sparen. Wenn Sie den Jahresausdruck bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, kann Ihnen je nach Einkommen eventuell eine Rückerstattung oder zukünftige Zuzahlungsbefreiung gewährt werden. Außerdem können Sie mit diesem Beleg außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend machen.

Apotheke in der Fröschau e.K.
Fröschau 38
92237 Sulzbach-Rosenberg


(09661) 10 22 99 (09661) 10 22 04 info@apotheke-froeschau.de


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